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Verlosung zum 10jährigen Jubiläum Zum 10 jährigen Jubiläum verlosen wir von Februar bis Oktober jeden Monat 3 Preise. Hauptgewinn ist jeweils 1 Aufenthalt über 5 Tage im Hotel oder Appartementhaus Sonnenheim.
An der monatlichen Verlosung nehmen automatisch alle Aufenthalte ab 4 Tagen im Hotel oder Appartementhaus Sonnenheim im jeweiligen Monat teil. Nach Ablauf des jeweiligen Monats werden unter allen Aufenthalten ab 4 Tagen die Gewinner ausgelost.
Der Hauptgewinn besteht aus einem 5 tägigigen Freiaufenthalt von So -Fr für 2 Personen entweder im Hotel oder im Appartementhaus, je nachdem wo der qualifizierende Aufenthalt verbracht wurde.
Teilnahmebedingungen:
Betreiber und verantwortlich für das Gewinnspiel:
Hotel und Appartementhaus Sonnenheim, vertreten durch den Inhaber, Frau Michaela King, Waltenbergerstr. 6, 87561 Oberstdorf
Alle Gewinnspielteilnehmer erklären sich damit einverstanden, jederzeit E-Mails und Newsletter von “Hotel&Appartementhaus Sonnenheim” zu erhalten. Sie können sich jederzeit per E-Mail aus der Verteilerliste austragen lassen.
Nach Ablauf des jeweiligen Monats werden unter allen Aufenthalten ab 4 Tagen die Gewinner ausgelost.
Der Hauptgewinn besteht aus einem 5 tägigen Freiaufenthalt von So -Fr für 2 Personen entweder im Hotel oder im Appartementhaus, je nachdem wo der qualifizierende Aufenthalt verbracht wurde.
Der 2. Preis ist ein GUT-Ticket für 1 Person für 1 Woche und der 3. Preis 1 Berg&Talfahrt für eine Person für eine Oberstdorfer Bergbahn.
Eine verbindliche Terminierung für den Antritt Ihres Freiaufenthaltes, kann nur nach Rücksprache erfolgen und richtet sich nach den Möglichkeiten. Ein Aufenthalt in der Hochsaison ist nicht oder nur mit Aufpreis möglich.
Die Gewinner werden per E-Mail verständigt.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Alle Gewinne sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Gewinner erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnorts auf der Internetseite www.sonnenheim-oberstdorf.de und auf der entsprechenden Facebook Seite einverstanden.
Das Hotel&Appartementhaus Sonnenheim haftet weder für Versäumnisse bei der Gewinneinlösung, noch für sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Gewinnes.
Keine Haftung wird auch übernommen für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Ergebnis oder die Teilnahme am Gewinnspiel beeinflussen könnten, soweit diese für uns unvorhersehbar und nicht angemessen beherrschbar sind.
Diese Teilnahmebedingungen akzeptiert der Teilnehmer ohne Einschränkungen.
Die Teilnahmebedingungen richten sich nach den Vorschriften des Paragraphen 4 Nr. 5 des UWG.
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