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Facebook Gewinnspiel Immer mehr Gäste nutzen Facebook deshalb haben auch wir uns entschieden auf Facebook aktiv zu werden. Unsere Seite steht seit einiger Zeit und wird auch regelmässig mit Informationen gepflegt. Es finden sich bereits die ersten Follower ein.
Wir möchten die Seite weiter bekannt machen und verlosen unter den ersten 100 neuen “Freunden” ab 1. Februar ein Wochenende für Zwei im Doppelzimmer mit Frühstück und Nutzung des Wellnessbereichs im Hotel Sonnenheim.
Facebook Gewinnspiel Teilnahmebedingungen
Betreiber und verantwortlich für das Gewinnspiel:
Hotel und Appartementhaus Sonnenheim, vertreten durch den Inhaber, Frau Michaela King, Waltenbergerstr. 6, 87561 Oberstdorf
Zur Teilnahme an der Verlosung oder zum Gewinn ist keine Buchung im Hotel oder Appartementhaus Sonnenheim erforderlich.
Teilnehmen können alle Personen über 18 Jahre, die ihren Wohnsitz innerhalb der EU oder in der Schweiz haben. Ausgenommen sind Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder.
Pro Person besteht nur eine Teilnahmemöglichkeit, Mehrfacheingaben sind nicht berücksichtigungsfähig. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.
Um gewinnen zu können, reicht es den “Gefällt mir” Button zu drücken. An der Verlosung nehmen die ersten 100 Teilnehmer teil.
Alle Gewinnspielteilnehmer erklären sich damit einverstanden, jederzeit E-Mails und Newsletter von “Hotel&Appartementhaus Sonnenheim” zu erhalten. Sie können sich jederzeit per E-Mail aus der Verteilerliste austragen lassen.
Unter den ersten 100 neuen Freunden ab 3.02.2012 wird der Gewinner ausgelost. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach mindestens 100 Einträgen auf der Facebookseite.
Der Gewinn ist Ein Wochenende für Zwei im Doppelzimmer mit Frühstück und Nutzung des Wellnessbereichs im Hotel Sonnenheim.
Eine verbindliche Terminierung für den Antritt Ihres Freiaufenthaltes, kann nur nach Rücksprache erfolgen und richtet sich nach den Möglichkeiten. Ein Aufenthalt in der Hochsaison ist nicht oder nur mit Aufpreis möglich.
Die Gewinner werden per E-Mail verständigt.
Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Gewinner erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts auf der Internetseite www.sonnenheim-oberstdorf.de und auf der entsprechenden Facebook Seite einverstanden.
Das Hotel&Appartementhaus Sonnenheim haftet weder für Versäumnisse bei der Gewinneinlösung, noch für sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Gewinnes.
Keine Haftung wird auch übernommen für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Ergebnis oder die Teilnahme am Gewinnspiel beeinflussen könnten, soweit diese für uns unvorhersehbar und nicht angemessen beherrschbar sind.
Diese Teilnahmebedingungen akzeptiert der Teilnehmer ohne Einschränkungen.
Die Teilnahmebedingungen richten sich nach den Vorschriften des Paragraphen 4 Nr. 5 des UWG.
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